Änderungen im Bundespflegegeldgesetz – bessere Unterstützung & strengere Datenschutzregeln
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Bundespflegegeldgesetz: Er schließt die Familienbeihilfe‑Erhöhung für schwerbehinderte Kinder von der Pflegegeldberechnung aus, erweitert finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige und regelt die Datenübermittlung an Landesbehörden mit strengeren Datenschutzbestimmungen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2023.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Die Erhöhung der Familienbeihilfe für schwerbehinderte Kinder wird von der Berechnung des Pflegegeldes ausgenommen, sodass diese Familien nicht benachteiligt werden.
Nahen Angehörigen, die wegen Krankheit, Urlaub oder anderer wichtiger Gründe nicht pflegen können, kann aus dem Unterstützungsfonds ein finanzieller Zuschuss gewährt werden.
Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen darf personenbezogene Pflegedaten an zuständige Landesbehörden, Gemeinden und den Fonds Soziales Wien übermitteln, wobei die Daten pseudonymisiert und spätestens ein Jahr nach Übermittlung gelöscht werden müssen.
Für Personen, die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen, wird ein Pflegekarenzgeld von bis zu drei Monaten (bzw. sechs Monaten bei Wiederholung) gewährt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.