Zweckzuschuss für höhere Pflegeentgelte (2022‑2023)
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Das EEZG stellt den Ländern bis zu 260 Mio. € pro Jahr bereit, um das Gehalt von Pflege‑ und Betreuungspersonal zu erhöhen; Auszahlung erfolgt im Mai 2023, die Mittel müssen bis Juni 2024 abgerechnet werden.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Einkommen
Gliedstaat
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Zweck des Gesetzes ist, das Entgelt von Pflege‑ und Betreuungspersonal zu erhöhen, um die Attraktivität des Berufs zu steigern und Gehaltsunterschiede auszugleichen.
Der Bund stellt jährlich bis zu 260 Mio. € (insgesamt 520 Mio. € für 2022/23) bereit; die Verteilung erfolgt nach dem Wohnbevölkerungsschlüssel.
Die Zuschüsse dürfen ausschließlich für Entgelterhöhungen der im Gesetz genannten Berufsgruppen (Pflege‑ und Betreuungspersonal) verwendet werden.
Die Auszahlung erfolgt im Mai 2023, vorausgesetzt die Länder legen bis 31. März 2023 verbindliche, entgeltgestaltende Vorschriften vor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.