Korrektur von Rechtschreibfehlern und Anpassung des Rechtsmittels im Steuer‑ und Sozialversicherungsrecht
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag korrigiert einen Schreibfehler im Einkommensteuergesetz und ersetzt das veraltete Rechtsmittel „Einspruch“ durch „Beschwerde“ in den Sozialversicherungsgesetzen. Zusätzlich wird eine neue Regelung zur steuerfreien außerordentlichen Gutschrift eingeführt.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Im Einkommensteuergesetz wird in § 7a Z 4 das Wort „Wirtschaftgüter“ korrigiert – ein einfacher Tippfehler, der nun richtig geschrieben ist.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird das Rechtsmittel von „Einspruch“ zu „Beschwerde“ geändert, um die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 2014 widerzuspiegeln.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz erfolgt dieselbe Rechtsmittels‑Änderung wie im GSVG.
Eine neue Ziffer (Z 411) wird eingefügt, die regelt, wann die außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit ist (Einkommen ≤ 24 500 €).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.