Einführung einer außerordentlichen Gutschrift für geringfügig versicherte Selbständige
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt eine gestaffelte, außerordentliche Gutschrift für geringfügig versicherte Selbständige ein, koppelt sie an die Beitragsgrundlage und regelt deren steuerliche Behandlung sowie die Datenübermittlung durch die Sozialversicherungsträger.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag führt eine außerordentliche Gutschrift für geringfügig versicherte Selbständige ein, die gestaffelt nach ihrer monatlichen Beitragsgrundlage von 566 € bis 2 900 € ausgezahlt wird.
Der Teuerungsabsetzbetrag wird reduziert, wenn die außerordentliche Gutschrift in Anspruch genommen wird; bei einem Einkommen über 24 500 € wird die Gutschrift zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Die außerordentliche Gutschrift ist von der Einkommensteuer befreit, wenn das zu versteuernde Einkommen (vor Anrechnung der Gutschrift) 24 500 € nicht übersteigt; darüber hinaus wird sie zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Die Sozialversicherungsträger müssen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres die Namen, Geburtsdaten und das verschlüsselte Personenkennzeichen der Empfänger an das Finanzministerium übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.