Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (UEZG)
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht einen einmaligen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen, finanziert über Vorbelastungen bis zu 450 Mio. €, und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Energie
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Finanzminister Vorbelastungen bis zu 450 Mio. € für die Jahre bis 2023 zu begründen.
Energieintensive Unternehmen sind solche, deren Energie‑ und Stromkosten mindestens 3 % des Produktionswertes ausmachen oder deren Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwerts beträgt.
Förderfähig sind Unternehmen, die seit dem 1. Februar 2022 Mehraufwendungen für Treibstoffe, Strom und Gas hatten; pro Unternehmen wird ein Zuschuss von bis zu 400 000 € gewährt, höhere Beträge können je nach Branche und Betroffenheit erfolgen.
Eine Förderung durch andere öffentliche Stellen ist verboten; bereits im Rahmen des SAG 2022 gewährte Förderungen schließen eine weitere Förderung für Stromkosten 2022 aus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.