Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den jährlichen Rechenschaftsbericht von Parteien um drei Teile und verlangt detaillierte Finanzangaben aller territorialen, nicht‑territorialen und nahestehenden Organisationen.einfache Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Rechenschaftsbericht wird in drei Teile aufgeteilt: Bundesorganisation, alle territorialen und nicht‑territorialen Gliederungen sowie nahestehende Organisationen.
- Dem Bericht muss eine Auflistung aller territorialen und nicht‑territorialen Gliederungen sowie der nahestehenden Organisationen beigefügt werden.
- Die Parteien sind verpflichtet, die Finanzdaten ihrer Bezirks‑ und Gemeindeorganisationen gesondert auszuweisen, nicht nur als Gesamtsumme pro Bundesland.
- Die Erstellung der jeweiligen Berichtsteile liegt bei den jeweiligen Parteiorganisationen.
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