Änderung von Urlaub‑, Landarbeits‑ und Heimarbeitsgesetz: Ersatzleistung bei vorzeitigem Austritt
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2793/A ändert das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960. Er führt eine neue Regelung ein, die bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubs‑Woche vorsieht, streicht § 23 Abs. 3 im Heimarbeitsgesetz und legt das Inkrafttreten der Änderungen an den Tag der Kundmachung fest.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Das Urlaubsgesetz wird geändert: Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt erhalten Arbeitnehmer keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubs‑Woche.
Der gleiche Wortlaut wird in das Landarbeitsgesetz 2021 übernommen, sodass dort dieselbe Einschränkung gilt.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Im Heimarbeitsgesetz wird § 23 Abs. 3 gestrichen, wodurch Heimarbeiter bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt keinen Anspruch mehr auf Urlaubsentschädigung und Abfindung haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.