Erweiterung der Strafbestimmungen bei illegaler Parteienfinanzierung
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verschärft die Strafen für vorsätzliche Verstöße gegen das Parteiengesetz: Nichtausweisen, Nichtmelden oder Nichtweiterleiten von Spenden kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden; bei höheren Summen steigen die Strafen auf bis zu drei bzw. fünf Jahre.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Strafrecht
Politische Partei
Schwerpunkte
Vorsätzliches Nichtausweisen, Nichtmelden oder Nichtweiterleiten von Spenden wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen Geldstrafe bestraft.
Das Aufsplitten von Spenden in Teilbeträge, um die gesetzlichen Grenzen zu umgehen, ist ebenfalls strafbar.
Bei Verstößen, bei denen die betroffenen Spenden mehr als 10 000 € betragen, steigt die Höchststrafe auf drei Jahre; bei über 50 000 € auf fünf Jahre.
Durch die Strafbarkeit kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln, was die Durchsetzung der Transparenzregeln stärkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.