Novelle zu Vorbelastungen und Energiekostenzuschuss – Erhöhung des Budgets und Erweiterung der Förderfähigkeit
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Vorbelastungs‑ und Energiekostenzuschussgesetz: Der zuständige Minister wird zu "Arbeit und Wirtschaft" umbenannt, das Fördervolumen von 450 Mio. € auf 1,3 Mrd. € erhöht und Unternehmen mit Jahresumsatz unter 700 000 € von der Energieintensitätsprüfung befreit. Das Gesetz tritt nach EU‑Kommissionsgenehmigung in Kraft und endet am 31.12.2023.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Energie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Minister für Arbeit und Wirtschaft ersetzt den bisherigen Minister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Das maximale Fördervolumen für Vorbelastungen wird von bis zu 450 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € erhöht.
Unternehmen mit Jahresumsatz unter 700 000 € sind von der Energieintensitätsprüfung befreit.
Förderanträge können rückwirkend ab dem 1. Februar 2022 gestellt werden.
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
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