Freiwillige Raucherbereiche in Gastronomie – Rückkehr zur Regelung von 2019
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Gastronomen wieder freiwillig getrennte Raucher‑ und Nichtraucherbereiche einrichten dürfen, um die Belastungen durch das Energiekostenzuschussgesetz zu mildern. Gleichzeitig soll ein Diskriminierungsverbot gegen staatliche Auflagen gelten.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Tabak
Handel
Energie
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung, die Gastronomiebetrieben erlaubt, freiwillig getrennte Raucher‑ und Nichtraucherbereiche einzurichten.
Einführung eines Diskriminierungsverbots, das Unternehmen vor zusätzlichen staatlichen Auflagen schützt, die im Zusammenhang mit dem UEZG stehen.
Hinweis darauf, dass das UEZG Unternehmen zwingt, Heizschwammerl und nächtliche Beleuchtung zu reduzieren – Maßnahmen, die als Belastung für die Gastronomie‑ und Tourismusbranche gesehen werden.
Aufforderung an die Bundesregierung, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die die genannten Punkte berücksichtigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.