COVID‑19‑Test- und Honorarregelungen für Risikogruppen (2022)
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt COVID‑19‑Tests für asymptomatische Personen aus definierten Risikogruppen ein, legt pauschale Honorare von 25 € pro Test und 12 € pro Beratung fest und hebt die bisherigen Honorarregelungen für Ausnahmebestätigungen zur Impfpflicht auf.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung von COVID‑19‑Tests für asymptomatische Personen, die zu den definierten Risikogruppen (Alter ≥ 60 Jahre, BMI ≥ 30, Diabetes oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) gehören, sofern sie am selben Tag eine andere Krankenversicherungsleistung in Anspruch genommen haben.
Ein pauschales Honorar von 25 € wird für jede durchgeführte Testung gezahlt; Zuzahlungen der getesteten Personen sind verboten.
Ein zusätzliches Honorar von 12 € wird für jede ärztliche Beratung im Zusammenhang mit COVID‑19‑Heilmitteln gezahlt, begrenzt auf eine Beratung pro Person und Quartal.
Die bisherigen Honorarregelungen für Ausnahmebestätigungen zur COVID‑19‑Impfpflicht werden aufgehoben, weil die Impfpflicht bereits aufgehoben wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.