COVID‑19‑Tests und -Beratungen für Risikopatient*innen im ASVG (2022)
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das ASVG um Regelungen, die asymptomatischen Risikopatient*innen COVID‑19‑Antigentests im Rahmen eines Arztbesuchs erlauben und dafür ein Pauschalhonorar von 25 € vorsehen; zudem wird ein weiteres Honorar von 12 € für Beratungen zu COVID‑19‑Heilmitteln eingeführt. Beide Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer § 742a erlaubt asymptomatischen Personen aus definierten Risikogruppen (Alter ≥ 60 Jahre, BMI ≥ 30, Diabetes, Zugehörigkeit zur COVID‑19‑Risikogruppe) einen Antigentest im Rahmen eines regulären Arztbesuchs, sofern an diesem Tag bereits eine versicherungsrelevante Leistung in Anspruch genommen wurde.
Für jeden durchgeführten Test erstattet der Krankenversicherungsträger dem Leistungserbringer ein Pauschalhonorar von 25 €, das Zuzahlungen an die Patient*innen ausschließt. Die Abrechnung ist nur möglich, wenn die Testdaten in die Erfassungsplattform (gda.gesundheit.gv.at) eingepflegt werden.
Ein zusätzliches Pauschalhonorar von 12 € wird für jede Beratung zu COVID‑19‑Heilmitteln pro versicherter Person und Kalendervierteljahr gezahlt; das Honorar ist auf eine Beratung pro Person und Quartal begrenzt.
Die neuen Regelungen treten rückwirkend am 01.09.2022 in Kraft und enden automatisch am 31.12.2022; danach gelten sie nicht mehr, sofern keine weitere Verlängerung beschlossen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.