Zuwanderungsstopp: Beschränkung von Sozialleistungen und Einführung einer Sondersteuer
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte nur Sachleistungen erhalten, verpflichtende gemeinnützige Arbeit leisten und eine Sondersteuer von 10 % zahlen, um die Kosten des Sozialstaats zu senken.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Entschließung
Flüchtling
Steuerwesen
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte sollen nur Sachleistungen erhalten, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.
Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen müssen gemeinnützige Arbeit ohne Entgelt leisten.
Die Grundversorgung endet, wenn die Personen nach einer positiven Arbeitsmarktprüfung in den ersten Arbeitsmarkt eintreten; für Asylwerber ist das grundsätzlich nicht vorgesehen.
Erwerbstätige aus den genannten Personengruppen müssen zusätzlich eine Sondersteuer von 10 % ihres Einkommens zahlen, bis die Kosten der Asyl‑ und Integrationsmaßnahmen gedeckt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.