Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 – umfassende Reform des österreichischen Wahlsystems
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 modernisiert das österreichische Wahlsystem: Es strukturiert Wahlbehörden neu, führt digitale Wählerregister und QR‑Codes ein, stärkt Barrierefreiheit und legt neue Entschädigungs‑ und Fristregelungen fest.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Gesetz
Wahl
Staatschef
Europäische Union
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein neues Entschädigungsmodell legt fest, dass Wahlbehörden für ihre Tätigkeit am Wahltag und an zwei Folgetagen nach Aufwand bezahlt werden (33 €, 66 € oder 100 €).
Barrierefreie Zugänge und spezielle Hilfsmittel werden für Wähler mit körperlichen, Sinnes‑ oder kognitiven Behinderungen eingeführt.
Wahlkarten erhalten QR‑Codes/Barcodes, die in ZeWaeR gespeichert werden und die elektronische Nachverfolgung ermöglichen.
Die Beschlussfähigkeit von Wahlbehörden wird präzisiert: Vorsitzender + Stellvertreter + mindestens die Hälfte der Beisitzer (oder zwei Beisitzer bei Sprengel‑/Besonderen Behörden).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.