Redaktionelle Korrekturen und Einführung einheitlicher Wahlkuverts im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 fast ausschließlich sprachlich: Schreibfehler werden korrigiert, die Bezeichnung von Wahlkuverts wird präzisiert und die Kosten für neue Kuverts dem Bund zugewiesen. Inhaltliche Änderungen beschränken sich auf die Klarstellung von Nichtigkeitsgründen.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Abänderung
Wahl
Staatschef
Europäische Union
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Im ersten Artikel wird das Wort „zustellungsbevollmächtigen“ zu „zustellungsbevollmächtigten“ korrigiert, um die Schreibweise zu vereinheitlichen.
Das Wort „wahlberechtigten“ wird zu „wahlberechtigte“ geändert, damit die Formulierung grammatikalisch korrekt ist.
Es wird festgelegt, dass für die Wähler blaue, undurchsichtige Wahlkuverts mit dem Aufdruck „Bitte dieses Kuvert nicht zukleben!“ zu benutzen sind; beige Kuverts werden für Wahlkarten bei Wahlbehörden verwendet.
Der Verweis auf die Nichtigkeitsgründe wird von „60 Abs. 3 Z 6‑10“ zu „60 Abs. 3 Z 6‑9“ verkürzt, um die Liste der Gründe zu präzisieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.