Änderung des Entgelterhöhungs‑Zweckzuschussgesetzes (EEZG) für 2022/2023
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über den Entgelterhöhungs‑Zweckzuschuss (EEZG) wird geändert, um bis zu 570 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 an die Länder zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, wenn die Länder bestimmte Nachweise erbringen, und das Wort „beschäftigt“ wird durch „unselbstständig tätig“ ersetzt, sodass auch Leiharbeitnehmer*innen profitieren.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Gesetz
Einkommen
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern bis zu 570 Millionen Euro als Vorschuss für die Jahre 2022 und 2023 bereit.
Der Begriff „beschäftigt“ wird durch „unselbstständig tätig“ ersetzt, sodass auch Leiharbeitnehmer*innen förderfähig sind.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen (bis zu 430 Mio € bis Mai 2023, bis zu 140 Mio € bis November 2023), wenn die Länder die geforderten Nachweise erbringen.
Die Abrechnung der Mittel erfolgt im Jahr 2024 anhand einer Vorlage des Bundesministeriums; bei verspäteter Einreichung können bereits ausgezahlte Beträge zurückgefordert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.