Einmaliger Bundeszuschuss 2023 für Wohn‑ und Heizkostenzuschüsse
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Bund stellt 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Millionen Euro bereit, den die Länder für Wohn‑ und Heizkostenzuschüsse an Haushalte einsetzen dürfen; die Leistungen sind steuerfrei, nicht pfändbar und werden nicht als Einkommen bei der Sozialhilfe angerechnet.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Gesetz
Preis
Energie
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Millionen Euro bereit.
Die Länder dürfen das Geld zusätzlich zu ihren eigenen Mitteln nutzen, um direkte Wohn‑ und Heizkostenzuschüsse an private Haushalte zu zahlen.
Voraussetzung: Sozial‑ bzw. Mindestsicherungsbezieher dürfen nicht ausgeschlossen werden und die Zuschüsse dürfen nicht als Einkommen bei der Sozialhilfe angerechnet werden.
Der Zuschuss wird nach Bevölkerungszahl auf die neun Bundesländer verteilt (z. B. Wien 21,46 %).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.