Erweiterung des Wohn‑ und Heizkostenzuschussgesetzes: Datenabfrage, Förderungsquote & Steuerbefreiungen
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Wohn‑ und Heizkostenzuschussgesetz um eine 5‑Prozent‑Förderungsregel für soziale Einrichtungen, erlaubt Behörden den Zugriff auf Meldedaten zur Förderprüfung und legt Steuer‑ sowie Pfändungsbefreiungen fest. Zusätzlich wird das LWA‑G um 55 Mio. € für 2023/2024 erweitert.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Abänderung
Preis
Energie
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die Länder dürfen bis zu fünf Prozent ihres Zuschusses für soziale Einrichtungen wie Heime, Wohngemeinschaften, Beratungs‑ und Betreuungseinrichtungen einsetzen.
Behörden dürfen zur Prüfung der Förderwürdigkeit Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse) aus dem Zentralen Melderegister automatisiert abfragen.
Wohn‑ und Heizkostenzuschüsse sind von der Einkommen‑ und Umsatzsteuer befreit und dürfen nicht gepfändet werden.
Für die Jahre 2023 und 2024 werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzlich 55 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.