Einführung einer Zertifizierungspflicht für Erdgas‑Speicherunternehmen
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Gaswirtschaftsgesetz um § 107a, der die Zertifizierung von Erdgas‑Speicherunternehmen vorschreibt. Betreiber müssen vor Inbetriebnahme einen Antrag stellen; die Regulierungsbehörde prüft nach EU‑Verordnung 715/2009 und entscheidet innerhalb von sechs Monaten. Bei Ablehnung können einstweilige Maßnahmen und Entschädigungen angeordnet werden.
2/3 MehrheitXXVII01.03.2023
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Ein neuer § 107a wird eingeführt, der die Zertifizierung von Erdgas‑Speicherunternehmen vorschreibt.
Speicherunternehmen müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit vor Inbetriebnahme der Regulierungsbehörde melden.
Die Regulierungsbehörde leitet das Zertifizierungsverfahren ein, übermittelt einen Entscheidungsentwurf an die EU‑Kommission und entscheidet nach Erhalt der Stellungnahme.
Wird die Zertifizierung abgelehnt, kann die Behörde Auflagen, Bedingungen und Befristungen festlegen; bei Verstoß können einstweilige Maßnahmen ergriffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.