Erweiterung der Nachweispflichten für Gas- und Fernwärmeversorger
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Gaswirtschaftsgesetz um Pflichten für Gasversorger und Fernwärmebetreiber: Sie müssen Speicherverträge und Befüllungsnachweise vorlegen sowie Daten zur Berechnung des Versorgungsstandards bereitstellen. Die Regulierungsbehörde erhält das Recht, weitere Details per Verordnung zu regeln.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Abänderung
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Versorger müssen Speichernutzungsverträge und den Nachweis der Befüllung ihrer Gasspeicher bei der Regulierungsbehörde einreichen.
Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Vorgaben der EU‑Verordnung, wonach ein Nachweis über die Speichervorhaltung zu erbringen ist.
Betreiber von Fernwärmeanlagen müssen auf Anfrage die für die Berechnung des Versorgungsstandards notwendigen Daten an den Gasversorger übermitteln.
Fernwärmenetzbetreiber dürfen die benötigte Wärmemenge im Gesamtnetz ermitteln und den einzelnen Fernwärmeanlagen zuweisen, um Substitutionsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.