Erweiterte Informationspflichten im Heiz‑ und Kältekostenabrechnungsgesetz
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Heiz‑ und Kältekostenabrechnungsgesetz um mehr Transparenz: Anbieter müssen die Berechnungsmethode samt Kosten offenlegen und auf Wunsch des Kunden kostenlos Abrechnungs‑ sowie historische Verbrauchsdaten an benannte Dritte weitergeben. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Gesetz
Energie
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Anbieter muss künftig in der Abrechnung erklären, welche Methode zur Ermittlung des Verbrauchs verwendet wurde und welche Kosten damit verbunden sind.
Auf Anweisung des Abnehmers muss der Anbieter kostenlos sämtliche Abrechnungsinformationen und, sofern vorhanden, historische Verbrauchsdaten an einen vom Abnehmer benannten Dritten (z. B. Energiedienstleister) übermitteln.
Die neuen Regelungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.