Reform des Heizkostenabrechnungsgesetzes – mehr Transparenz und längere Messgeräte‑Nutzungsdauer
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Reform des Heizkostenabrechnungsgesetzes, um die Kostenverteilung transparenter zu machen und nur reine Betriebskosten auf Mieter*innen umzulegen. Außerdem sollen Messgeräte länger genutzt und einheitliche Softwareschnittstellen für den Datenzugriff eingeführt werden.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Nur reine Betriebskosten der Heiz‑, Kälte‑ und Warmwasseranlagen dürfen den Wohnungsnutzer*innen in Rechnung gestellt werden; Reparatur‑ oder Baukosten sind auszuschließen.
Abrechnungen müssen klar darstellen, welche Kosten wem geschuldet sind, damit die Nutzer*innen die Verteilung nachvollziehen können.
Ein einfaches Prüfverfahren soll eingeführt werden, mit dem Wohnungsnutzer*innen die Richtigkeit und Angemessenheit der abgerechneten Kosten überprüfen können.
Die Nutzungsdauer von Messgeräten wird von fünf auf zehn Jahre verlängert, um Austauschkosten zu reduzieren und die Umweltbelastung zu senken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.