Einführung einer Strafnorm für falsche Angaben im Parteirechenschaftsbericht
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Parteiengesetz, indem er § 12 Abs. 6 einführt, der vorsätzliche falsche Angaben im Rechenschaftsbericht mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Strafrecht
Politische Partei
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Strafbestimmung hinzu, die vorsätzliche falsche Angaben im Rechenschaftsbericht mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen ahndet.
Ziel ist, der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, bei Verdacht auf falsche Angaben im Rechenschaftsbericht Ermittlungen aufzunehmen.
Bisher wird ein solcher Verstoß nur als Verwaltungsübertretung behandelt; die neue Regelung soll das abschreckende Potenzial erhöhen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Änderung innerhalb von drei Monaten in einer ersten Lesung behandelt und dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.