Erweiterung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf alle Gesetzesinitiativen
abgestimmt am
24.05.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 3229/A ändert das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz, indem er die Prüfung neuer Rechtsvorschriften dem Präsidenten des Nationalrates überträgt und dabei das zuständige Bundesministerium einbeziehen lässt. Die Änderungen treten am 1. Juni 2023 in Kraft.
2/3 MehrheitXXVII24.05.2023
Gesetz
Verfassung
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrates wird für die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei den meisten Gesetzesvorschlägen verantwortlich sein und kann das zuständige Bundesministerium hinzuziehen.
Der Wortlaut in § 7 wird geändert, sodass er sich ausdrücklich auf die Absätze 1 und 3 von § 4 bezieht.
In § 8 Abs. 1 wird festgelegt, dass die Überwachung der Verhältnismäßigkeit bei Vorschriften aus § 2 Abs. 1 von den Organen nach § 4 Abs. 1 und 3 erfolgt; bei § 4 Abs. 2 liegt die Verantwortung beim jeweiligen Bundesminister.
Ein neuer Absatz 2 in § 9 legt fest, dass die Vollziehung des § 4 Abs. 2 dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrates übertragen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.