Das QJF‑G fördert qualitativ hochwertigen Journalismus in Print‑ und Online‑Medien durch ein Budget von rund 20 Mio € jährlich, legt klare Qualitäts‑ und Fördervoraussetzungen fest und definiert Ausschlusskriterien bei Aufrufen zu Gewalt oder Hass.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Gesetz
Presse
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die Förderziele (Vielfalt und Qualität von Nachrichtenmedien) und legt zentrale Begriffe wie E‑Paper, Online‑Medium und hauptberuflich tätige Journalist*innen fest.
Die Fördermittel werden auf sechs Bereiche verteilt: Journalismus‑Förderung (15 Mio €), Inhaltsvielfalts‑Förderung (2,5 Mio €), Aus‑ und Fortbildung (1,5 Mio €), Medienkompetenz‑Förderung (0,7 Mio €), Selbstkontrolle & Presseclubs (0,2925 Mio €) sowie Medienforschungs‑Projekte (0,05 Mio €).
Allgemeine Fördervoraussetzungen verlangen u. a. universelle Themen, einen Chefredakteur, mindestens 60 % eigenständig erstellte Inhalte, eine einjährige Publikationshistorie und dass mindestens die Hälfte der Verbreitung in Österreich erfolgt.
Ausschluss von der Förderung gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, Mediendienste und Medien, die zu Gewalt oder Hass aufrufen; bei strafbaren Handlungen entfällt die Förderwürdigkeit im Folgejahr.
Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs, Presseförderungsgesetz 2004 und KommAustria-Gesetz
Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs, Presseförderungsgesetz 2004 und KommAustria-Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.