Erhöhung und Präzisierung der Fördermittel für Qualitätsjournalismus (2024‑Anpassungen)
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht die Fördermittel für Qualitätsjournalismus, präzisiert dass nur nicht‑gewinnorientierte Einrichtungen förderfähig sind und verschiebt mehrere Fristen auf das Jahr 2024. Zusätzlich wird ein einmaliger Betrag von 100 000 € für Vorbereitungs‑ und Einmalkosten bereitgestellt.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Abänderung
Presse
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Der Antrag legt fest, dass jährlich insgesamt 292 500 € für die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen (230 000 €) und Presseclubs (62 500 €) bereitgestellt werden.
Nach dem Wort „entsprechen“ wird die Formulierung „und nicht auf Gewinn gerichtet sind (Abs. 2)“ eingefügt, um klarzustellen, dass nur gemeinnützige Einrichtungen förderfähig sind.
In den ersten und vierten Sätzen von § 14 Abs. 1 wird die bisherige Fördersumme von 187 500 € auf 230 000 € erhöht.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.