Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Bundesgesetz von 1968, sodass neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV auf neuen Trassen grundsätzlich als Erdkabel gebaut werden müssen, wenn die Kosten nicht mehr als das 2,5‑fache einer vergleichbaren Freileitung betragen und keine Naturschutzgründe entgegenstehen.einfache Mehrheit XXVII 11.12.2019
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Bau‑ und Betriebsbewilligungen für elektrische Leitungsanlagen dürfen nur nach Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden erteilt werden, um Interessen wie Naturschutz, Raumplanung und öffentliche Versorgung zu berücksichtigen.
- Für neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV auf neuen Trassen ist die Errichtung als Erdkabel verpflichtend, wenn die Kosten nicht mehr als das 2,5‑fache einer vergleichbaren Freileitung betragen und keine Naturschutzgründe entgegenstehen.
- Ziel der Regelung ist es, das Landschaftsbild zu schützen, Konflikte mit Anrainer*innen zu reduzieren und Österreich an internationale Standards für den Ausbau von Erdkabeln anzupassen.
Referenziert in
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.