Verlängerung der reduzierten Energieabgaben & Senkung der Obergrenze für Überschusserlöse
abgestimmt am
25.05.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Erdgas‑, das Elektrizitäts‑ und das Energiekrisenbeitrag‑Strom‑Gesetz: Die Abgabedaten werden von Juli 2023 auf Januar 2024 verschoben, die Obergrenze für Überschusserlöse wird von 140 € auf 120 €/MWh gesenkt und ein neuer Absetzbetrag eingeführt. Die Änderungen gelten ab Juni 2023 bzw. Januar 2024.
einfache MehrheitXXVII25.05.2023
Gesetz
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Das Datum im Erdgasabgabegesetz wird von 1. Juli 2023 auf 1. Jänner 2024 verschoben, sodass die ermäßigte Erdgasabgabe bis Anfang 2024 gilt.
Im Elektrizitätsabgabegesetz wird das Datum ebenfalls von 1. Juli 2023 auf 1. Jänner 2024 geändert, wodurch die reduzierte Stromabgabe ein halbes Jahr länger gilt.
Im Energiekrisenbeitrag‑Strom‑Gesetz wird die Definition von Überschusserlösen angepasst und eine neue Obergrenze (Z 3) eingeführt: 140 €/MWh für den Zeitraum 1. Dezember 2022 – 31. Mai 2023, danach 120 €/MWh.
Ein neuer Absetzbetrag wird eingeführt, der bei Erzeugungskosten zwischen 120 €/MWh bzw. 140 €/MWh und 180 €/MWh geltend ist, solange die Obergrenze von 180 €/MWh nicht überschritten wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.