Senkung der Schwelle für das Parteispendenverbot auf 1 % öffentliche Beteiligung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf senkt die Grenze, ab der Unternehmen mit staatlicher Beteiligung keine Spenden mehr an Parteien geben dürfen, von 25 % auf 1 %. Ziel ist, Einflussnahmen des Staates zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXVII 04.07.2022
Gesetz
Politische Partei
Öffentlicher Sektor

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Der Schwellenwert für das Verbot von Parteispenden durch Unternehmen wird von 25 % auf 1 % gesenkt.
  • Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens einem Prozent beteiligt ist, dürfen künftig keine Spenden mehr an politische Parteien geben.
  • Die Änderung soll innerhalb von drei Monaten in einer ersten Lesung behandelt und anschließend dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden.

Reden

13 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:34 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
8:29 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
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