Stopp für Tiertransporte in Drittländer – sofortige Regelung
abgestimmt am
18.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer, um grausame Schlachtpraktiken zu verhindern, und verlangt vom Bundesminister eine neue gesetzliche Regelung, die Transporte nur zum nächstgelegenen Schlachthof oder über höchstens eine EU‑Grenze erlaubt.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Österreich exportiert jährlich rund 120 000 Rinder und weitere Nutztiere, wobei ein Großteil der Zuchtrinder über die EU‑Grenze transportiert wird.
Aktuelle Medienberichte zeigen grausame Schlachtpraktiken in Drittländern, bei denen Tiere oft verletzt oder getötet werden, bevor sie geschlachtet werden.
Die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1/2005 legt Mindeststandards für den Tiertransport fest, die jedoch innerhalb und außerhalb der EU häufig nicht eingehalten werden.
Der Antrag verlangt, dass Tiertransporte zum Zweck von Schlachtung, Mast oder Züchtung nur zum nächstgelegenen Schlachthof oder über maximal eine EU‑Grenze erfolgen dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.