Einführung einer lückenlosen Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel
abgestimmt am
18.11.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Verordnungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln sowie in der Gemeinschaftsverpflegung zu erlassen, weil bisherige Versprechen nicht umgesetzt wurden.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll sofort Verordnungen erlassen, die eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in allen verarbeiteten Lebensmitteln vorschreiben.
Die Kennzeichnungspflicht soll ebenfalls für die Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Schulkantinen, Krankenhäuser) gelten.
Der Antrag verweist auf das bereits im Regierungsprogramm vereinbarte Ziel, die Herkunftskennzeichnung ab 2021 einzuführen, und kritisiert die bisherige Verzögerung.
Es wird gefordert, dass die EU‑Primärzutatenverordnung streng ausgelegt wird, um eine lückenlose Kennzeichnung sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.