Sonderzuwendung von 60 € pro Kind für Alleinverdienende, Alleinerziehende, Arbeitslose und Ausgleichszulage‑Bezieher
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine monatliche Sonderzuwendung von 60 € pro Kind für Alleinverdienende, Alleinerziehende, Arbeitslose und Ausgleichszulage‑Bezieher ein. Die Leistung ist an Einkommensgrenzen und das Alter des Kindes (unter 18) geknüpft und wird über ein IT‑gestütztes Verfahren ausgezahlt.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Preis
Energie
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Einführung einer monatlichen Sonderzuwendung von 60 € pro Kind für Alleinverdienende, Alleinerziehende, Arbeitslose und Ausgleichszulage‑Bezieher.
Für Alleinverdienende/Alleinerziehende gilt die Zuwendung, wenn das Einkommen im Vorjahr 23.300 € (2023) bzw. 23.600 € (2024) nicht überschreitet und das Kind unter 18 Jahre alt ist.
Arbeitslose erhalten die Zuwendung, wenn sie im jeweiligen Monat mindestens 16 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben.
Bezieher einer Ausgleichszulage erhalten die Zuwendung, wenn ihr Richtsatz im jeweiligen Monat erhöht wird und das Kind unter 18 Jahre alt ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.