Erweiterung des LWA‑Gesetzes: Unterstützung für Wohnungslosigkeit & Sonderzuwendungen für Familien
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das LWA‑Gesetz um eine neue Zielgruppe für wohnungslose Menschen, führt Sonderzuwendungen von 60 € pro Kind für Alleinverdienende, Alleinerziehende, Arbeitslose und Ausgleichszulage‑Bezieher ein und legt ein digitales Verfahren zur Auszahlung fest.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Abänderung
Preis
Energie
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag definiert eine neue Zielgruppe für Unterstützungsleistungen: Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind und diese nicht selbst beenden können.
Für die neue Zielgruppe wird eine Unterstützungsleistung zur Wohnraumbeschaffung eingeführt.
Einmalige Sonderzuwendungen von 60 € pro Kind und Monat werden für Alleinverdienende/Alleinerziehende, Arbeitslose und Ausgleichszulage‑Bezieher eingeführt; Voraussetzung ist ein Einkommen unter 23.300 € (2023) bzw. 24.500 € (2024) und das Kind muss unter 18 Jahre alt sein.
Die Sonderzuwendungen sind steuerfrei, nicht anrechenbar auf das Nettoeinkommen, nicht pfändbar und werden nicht für die Berechnung von Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.