Eltern‑Freistellung bei Kinderrehabilitation & Gebührenbefreiung
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein neues Recht auf bis zu vier Wochen unbezahlte Freistellung für Eltern ein, deren Kind in einer stationären Rehabilitation ist, befreit die damit verbundenen Verwaltungsverfahren von Stempel‑ und Bundesverwaltungsabgaben und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Ein neuer § 14e gewährt Eltern bis zu vier Wochen unbezahlte Freistellung pro Jahr, um ihr Kind unter 14 Jahren während eines stationären Reha‑Aufenthaltes zu begleiten.
Der Verweis in § 15a wird um „oder 14e“ ergänzt, sodass der neue Freistellungsanspruch Teil des Kündigungs‑ und Entlassungsschutzes wird.
Für alle Verfahren nach § 18b Abs. 1a werden Stempel‑ und Bundesverwaltungsabgaben komplett erlassen.
Der Text in § 19 Abs. 2 Z 1 wird geändert, um den neuen Verweis auf § 18b Abs. 1a aufzunehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.