Freistellung für Eltern bei Kinder‑Rehabilitation und Pflegekarenzgeld
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Landarbeitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz um eine bezahlte Freistellung von bis zu vier Wochen pro Jahr für Eltern, deren Kind einen stationären Reha‑Aufenthalt hat, und schafft dafür ein Pflegekarenzgeld.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Arbeitslosenversicherung
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein neuer Anspruch auf bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung pro Jahr wird für Eltern von Kindern unter 14 Jahren eingeführt, wenn das Kind einen stationären Reha‑Aufenthalt hat.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und darf insgesamt nicht länger als vier Wochen dauern.
Arbeitgeber müssen die Bewilligung der Rehabilitation spätestens eine Woche nach Erhalt dem Arbeitgeber vorlegen.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wird um die neue Bezugsmöglichkeit § 14e (Freistellung für Kinder‑Reha) erweitert und entsprechende Textstellen in den §§ 29‑32 angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.