Erhöhung der Geldbuße bei Überschreitung der Wahlkampfausgaben

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert § 10 Abs. 8 des Parteiengesetzes, sodass bei Überschreitung der Wahlkampfausgaben das Dreifache des überschrittenen Betrags als Geldbuße fällig wird, um die Einhaltung der Ausgabenobergrenze stärker zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 04.07.2022
Gesetz
Wahl
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Der Gesetzentwurf führt eine neue Regelung ein, die bei Überschreitung der Wahlkampfausgaben das Dreifache des überschrittenen Betrags als Geldbuße vorsieht.
  • Bisherige Sanktionen (bis zu 150 % des Überschreitungsbetrags) gelten als nicht abschreckend, weil Parteien die Strafen häufig über ihre staatliche Förderung ausgleichen konnten.
  • Ziel ist ein fairer politischer Wettbewerb und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern.
  • Die Regelung gilt für alle im Parteiengesetz erfassten Parteien, unabhängig von ihrer Größe.

Reden

13 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:34 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
8:29 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
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