Erweiterte Transparenz‑ und Versorgungspflichten für Gas‑ und Stromversorger
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Gas‑, Erdöl‑ und Elektrizitätsgesetz um neue Informations‑ und Meldepflichten, stärkt die Versorgung geschützter Kunden im Winter und führt Transparenz‑ sowie Verbraucher‑schutzmaßnahmen ein.
2/3 MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Versorger müssen ihre Kunden einmal jährlich schriftlich oder elektronisch über die Möglichkeit eines Anbieterwechsels informieren und dabei den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde nennen.
Versorger müssen aktuelle Preisinformationen zu ihren Standardprodukten sowie Daten zu Produkten, die von mindestens 3 % ihrer Kunden genutzt werden, in einer vorgegebenen elektronischen Form an die Regulierungsbehörde melden.
Versorger müssen geschützte Kunden vom 1. Oktober bis 1. März für mindestens 45 Tage mit Erdgas versorgen; die Frist verkürzt sich auf 30 Tage, wenn nachgewiesen wird, dass die reservierten Gasmengen nicht aus von Sanktionen betroffenen Staaten stammen.
Bei Floater‑Tarifen (Preisbindung an Spot‑Marktpreise) müssen Versorger Verbraucher und Kleinunternehmer vor Vertragsabschluss über Chancen, Kosten und Risiken informieren; der Vertrag kann jederzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.