Erweiterung und Umstrukturierung des Nationalfonds für Holocaust‑Opfer und jüdische Friedhöfe
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Förderungsmandat des Nationalfonds: monatliche Zuschüsse für Gedenkdienst‑Leistende, Jugend‑Austauschprogramme, neue Berichtspflichten, einen wissenschaftlich‑künstlerischen Beirat und einen zweiköpfigen Vorstand; zudem wird die Laufzeit des Friedhofs‑Fonds auf 40 Jahre verlängert.
2/3 MehrheitXXVII24.11.2023
Gesetz
Kunst
Opferhilfe
Verfassung
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Fonds kann bis zu 400 Euro pro Monat an Personen zahlen, die den Gedenkdienst oder ein freiwilliges Sozialjahr absolvieren.
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre können über bestehende Institutionen oder neue Organisationen an internationalen Austauschprogrammen zu jüdischem Leben und Antisemitismus‑Prävention teilnehmen.
Anträge werden über eine Internetplattform eingereicht; Projektträger und geförderte Personen müssen nach Abschluss schriftlich Bericht erstatten; das Kuratorium evaluiert die Praxis jährlich.
Ein wissenschaftlich‑künstlerischer Beirat wird eingerichtet, bestehend aus sieben unabhängigen Mitgliedern, die das Kuratorium bei der Schwerpunktsetzung beraten.
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich
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