Erweiterung und Präzisierung des Nationalfonds‑Gesetzes
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus um Outreach‑Programme für Nachkommen, präzisiert die Teilnahme an der Jahreskonferenz und legt die jährliche Fördersumme auf 1,2 Mio. € fest.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Abänderung
Kunst
Opferhilfe
Verfassung
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Regelung hinzu, die Projekte ermöglicht, bei denen Schüler*innen und Lehrlinge die Lebenssituation von Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus (z. B. Roma und Sinti) näher kennenlernen.
Korrektur eines Tippfehlers: „wieder‑kehrenden“ wird zu „wiederkehrenden“ geändert.
Der Antrag erweitert die Zusammenarbeit des Fonds mit nationalen und internationalen Organisationen, die im Bereich Forschung, Aufklärung und Prävention zum Nationalsozialismus tätig sind, sowie mit Bildungseinrichtungen aller Stufen.
Die Formulierung wird präzisiert, sodass die Teilnahme an der jährlichen Konferenz des Nationalfonds allen im Bundesgebiet tätigen Organisationen und Einrichtungen offensteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.