Gesetz zur Genehmigung von Vorbelastungen und Begleitmaßnahmen für das EU‑Chip‑Gesetz
abgestimmt am
21.11.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Arbeits‑ und Wirtschaftsminister, bis zu 2,8 Mrd. € an Vorbelastungen für die Umsetzung des EU‑Chip‑Gesetzes von 2024‑2031 zu planen, legt Zuständigkeiten für die Förderprogramme fest und bestimmt die Austria Wirtschaftsservice GmbH als zentrale Abwicklungsstelle.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Wirtschaft
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Außer Kraft ab 31.12.2032
Der Arbeits‑ und Wirtschaftsminister darf bis zu 2,8 Mrd. € an Vorbelastungen für Chip‑Förderungen von 2024‑2031 einplanen.
Der Minister erteilt Richtlinien für die Durchführung der Förderprogramme und veröffentlicht sie online.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH ist die zentrale Abwicklungsstelle für die Förderungen aus Kapitel III.
Die beteiligten Ministerien erhalten von den Finanzbehörden die nötigen Daten über elektronische Schnittstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.