Beitragsübernahme für erwerbstätige Pensionist*innen und weitere Sozialversicherungsreformen 2023
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Das SRÄG 2023 führt eine staatliche Teil‑Beitragsübernahme für erwerbstätige Pensionist*innen ein, erhöht die Bonifikation für einen späteren Pensionsantritt und stärkt die Informationspflichten gegenüber Teilzeitbeschäftigten.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bund übernimmt bis zu 10,25 % des doppelten Geringfügigkeitsgrenzwertes der Pensionsversicherungsbeiträge, wenn Rentner*innen nach Erreichen des Regelpensionsalters einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die gleiche Beitragsübernahme gilt für das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, also für Selbständige und Gewerbetreibende, die nach dem Pensionsalter weiterarbeiten.
Auch im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz wird die Beitragsübernahme für erwerbstätige Pensionist*innen eingeführt.
Versicherte ab dem 55. Lebensjahr erhalten jährlich eine unverbindliche Berechnung ihrer künftigen Pensionsansprüche und werden bis zum 57. Lebensjahr zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.