Verlängerung und Flexibilisierung des Stromkostenzuschusses für Haushalte
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert das Stromkostenzuschuss‑Programm für Haushalte bis Ende 2025, erlaubt Anpassungen der Förderparameter per Verordnung und korrigiert einige Verweis‑ und Datumsangaben.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Preis
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2022· Außer Kraft ab 31.12.2025
Der Zeitraum, in dem das Grundkontingent des Stromkostenzuschusses gewährt wird, wird für beide Begünstigtengruppen bis zum 31. Dezember 2024 bzw. 31. Dezember 2025 verlängert.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann zusammen mit dem Bundesminister für Finanzen die in § 6 Abs. 2 Z 2 und 3 festgelegten Parameter per Verordnung anpassen.
Der Endzeitpunkt im § 8 wird von „30. Juni 2024“ auf „31. Dezember 2024“ geändert und ein neuer Absatz (Abs. 3) erlaubt ebenfalls die Anpassung von Parametern per Verordnung.
Im ersten Satz von § 12 wird das Datum „Jänner 2025“ durch „Juli 2025“ ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.