Verlängerung und Anpassungsbefugnis des Stromkostenzuschusses
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlängert die Laufzeiten des Strom‑ und Netzkostenzuschusses um sechs Monate bis Ende 2025 und gibt den zuständigen Ministerien die Befugnis, per Verordnung Parameter wie Zeiträume und Höchstbeträge anzupassen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Abänderung
Preis
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Grundzuschuss für Strom wird für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024 bzw. vom 1. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2025 gewährt – die Frist wird um sechs Monate verlängert.
Der Ausdruck „30. Juni 2024“ wird durch „31. Dezember 2024“ ersetzt, wodurch die Gültigkeit des Zuschusses bis Ende 2024 verlängert wird.
Der Hinweis auf „Jänner 2025“ wird zu „Juli 2025“ geändert, um die Laufzeit des Stromkostenzuschusses weiter zu verlängern.
Der Ausdruck „30. Juni 2025“ wird durch „31. Dezember 2025“ ersetzt, sodass auch der Netzkostenzuschuss bis Ende 2025 läuft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.