Änderung des ASVG – Einbindung von Bürgermeistern & Kostenregelung
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das ASVG: Er korrigiert Formulierungen, ersetzt den Begriff „Hauptverband“ durch „Dachverband“, streicht einen Satz und führt neue Regelungen ein, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie weitere Behörden befugen, das Verfahren zur Lichtbild‑Erfassung zu übernehmen. Kosten werden auf die jeweiligen Behörden verteilt; das Inkrafttreten ist für den 1. April 2024 vorgesehen.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Ausdruck „, bei der Landespolizeidirektion“ wird zu „bei der Landespolizeidirektion,“ korrigiert, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Der Begriff „Hauptverband“ wird durch „Dachverband“ ersetzt, weil die Sozialversicherungsträger seit 2020 als Dachverband organisiert sind.
Der vorletzte Satz von § 31a Abs. 9 wird gestrichen, weil er veraltete Regelungen zu Vertragsabschlüssen mit Passbehörden enthält.
Ein neuer Absatz 9a erlaubt dem Innenminister, gemeinsam mit dem Sozialminister Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie weitere geeignete Behörden per Verordnung zu befugen, das Verfahren zur Lichtbild‑Erfassung durchzuführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.