Bundesgesetz über das Apothekenwesen – Modernisierung und Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Apothekengesetz, legt neue Öffnungszeiten‑ und Notfall‑Bereitschaftsregeln fest, erlaubt Point‑of‑Care‑Testing, regelt die Verpachtung von Apotheken und verschärft Strafbestimmungen bei Verstößen.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Apotheke
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Eine pharmazeutische Tätigkeit in einer Militärapotheke wird bis zu zwei Jahre auf die erforderliche fünfjährige Berufserfahrung angerechnet.
Personen, die länger als drei Jahre nicht in einer öffentlichen oder Anstaltsapotheke gearbeitet haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine neue Konzession erhalten.
Apothekern sind die Abgabe von Arzneimitteln, klinische Pharmazie, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sowie Beratungs‑ und Informationsdienste vorbehalten; diese Tätigkeiten dürfen nur in einer Apotheke ausgeübt werden.
Öffentliche Apotheken müssen Kernöffnungszeiten von mindestens 36 Stunden pro Woche einhalten; darüber hinaus dürfen sie bis zu 72 Stunden wochentlich öffnen und müssen bei Bedarf Notfall‑Bereitschaftsdienste bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.