Der Abänderungsantrag erweitert das Apothekengesetz um die Möglichkeit, dass Apotheken Impfungen nach dem österreichischen Impfplan durchführen und im elektronischen Impfpass dokumentieren. Ziel ist es, die Impfquote zu erhöhen, Wartezeiten zu verkürzen und das Gesundheitssystem zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Abänderung
Apotheke
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem Apothekengesetz eine neue Ziffer hinzu, die Apotheken erlaubt, Impfungen nach dem österreichischen Impfplan durchzuführen und im elektronischen Impfpass zu dokumentieren.
Apotheken verfügen bereits über zahlreiche geschulte Fachkräfte – über 2 000 Apotheker:innen haben eine Impfausbildung – und betreuen täglich rund 400 000 Patient:innen, was sie zu geeigneten Anlaufstellen für Impfungen macht.
Durch die Möglichkeit, in Apotheken zu impfen, könnten Patienten mehrere Arzt‑ und Apothekenbesuche für eine Impfung einsparen, wodurch Wartezeiten verkürzt und das Gesundheitssystem entlastet würde.
Internationale Beispiele zeigen, dass die Einbindung von Apotheken in Impfprogramme in mehr als 20 Ländern erfolgreich ist und zu höheren Impfraten führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.