Einführung eines verpflichtenden Dienstzettels für alle Arbeitsverhältnisse
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen verpflichtenden Dienstzettel ein, der bei allen Arbeits‑ und freien Dienstverhältnissen die wichtigsten Vertragsdaten enthält. Bei Nicht‑Aushändigung drohen Geldstrafen, und es werden weitere Rechte wie Mehrfachbeschäftigung und Schutz vor Benachteiligung gestärkt.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Arbeitgeber müssen bei freien Dienstverhältnissen unverzüglich nach Beginn einen schriftlichen oder elektronischen Dienstzettel aushändigen, der u. a. Name, Anschrift, Beginn, Ende, Kündigungsfrist, Tätigkeit und Entgelt enthält.
Für reguläre Arbeitsverträge gilt die gleiche Pflicht zum Dienstzettel, wobei zusätzlich Angaben zu Arbeitsort, Arbeitszeit, Kollektivvertragsnormen und Sozialversicherungsträger verlangt werden.
Bei Einsätzen im Ausland muss der Dienstzettel weitere Angaben zu Staat, Dauer, Währung, Rückführung, zusätzlicher Vergütung und Aufwandsersatz enthalten.
Wer den Dienstzettel nicht aushändigt, wird mit einer Geldstrafe von 100 € bis 436 € belegt; bei Wiederholung oder mehreren betroffenen Arbeitnehmer*innen steigt die Strafe auf 500 € bis 2 000 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.