Melde‑ und Transparenzpflicht für große Rechenzentren
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt für große Rechenzentren eine jährliche Melde‑ und Veröffentlichungspflicht zu Energie‑ und Wasserverbrauch ein, um die EU‑Richtlinie 2023/1791 umzusetzen.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Gesetz
Energie
Schwerpunkte
Betreiber von Rechenzentren mit mindestens 500 kW Nennleistung müssen ab dem 15. Mai 2024 jährlich bis zum 15. Mai ihre Mindestangaben melden.
Die Mindestangaben (Name, Standort, installierte Leistung, Datenverkehr, Energie‑ und Wasserverbrauch sowie ergänzende Informationen) sind auf der Website des Rechenzentrums zu veröffentlichen.
Die gemeldeten Angaben sind unverzüglich an die E‑Control zu übermitteln, die sie in die von der EU eingerichtete Datenbank für Rechenzentren einträgt.
Wer seiner Melde‑ und Veröffentlichungspflicht nicht nachkommt, kann mit einer Verwaltungsübertretung bestraft werden; die Sanktion tritt am 15. Mai 2025 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.