Das Gesetz erweitert den Handwerkerbonus: Es fördert ausschließlich Arbeitsleistungen bei privaten Renovierungen, zahlt 20 % bis zu 2 000 Euro pro Jahr, gilt vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 und ist auf ein Gesamtbudget von 300 Millionen Euro begrenzt.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz verfolgt die Ziele, die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu stärken.
Aufwendungen, die durch die Förderung entstehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gefördert werden Arbeitsleistungen für Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutzten Wohn‑ und Lebensräumen; der Eigentumstitel ist dabei unerheblich.
Der Leistungserbringer muss ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich sein und über die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.