Änderungen zum Handwerkerbonus – neue Förderbedingungen und zentrale Abwicklungsstelle
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Handwerkerbonus‑Gesetz: Er stärkt die Bauwirtschaft, legt klare Förderquoten und -grenzen fest, bestimmt die Bundesbuchhaltungsagentur als zentrale Abwicklungsstelle und regelt umfangreiche Datenzugriffe sowie Berichtspflichten.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag definiert die Zielsetzung, die Bauwirtschaft zu stärken und Beschäftigung in diesem Sektor zu fördern.
Für geförderte Arbeitsleistungen dürfen keine zusätzlichen Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder andere Förderungen in Anspruch genommen werden.
Die Förderungen müssen zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.12.2025 durchgeführt werden.
Der Fördersatz wird auf 20 % der förderbaren Kosten festgelegt, wobei die förderbaren Kosten mindestens 250 € betragen müssen; Jahresobergrenzen von 10.000 € (2024) bzw. 7.500 € (2025) gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.